Beginn der Mitteilungsverpflichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme / Kassensysteme im Sinne des § 146a AO

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind elektronische Aufzeichnungssysteme / Kassensysteme seit dem 01.01.2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen (§ 146a AO). Die betroffenen Systeme werden in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) aufgeführt. Die Mitteilungspflicht an die Behörden war gemäß BMF-Schreiben vom 06.11.2019 bis zur Einführung einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt.

Seit 01.01.2025 steht die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm ‚Mein ELSTER‘ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Die Meldung aller vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme an die Behörden muß bis zum 31.07.2025 erfolgen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
finanzamt.bayern/Elektronische_Kassensysteme
Mein ELSTER

 

Auslaufende Gültigkeit TSE-Module: Austausch in 2026 erforderlich

Die fünfjährige Laufzeit aller im Jahr 2021 eingeführten USB-TSE Module endet im nächsten Jahr, d.h. die Zertifizierungen verlieren ihre Gültigkeit und die Module müssen rechtzeitig getauscht werden, um die Funktionsfähigkeit der Kassensysteme zu erhalten.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Microsoft im Oktober 2025 den Sicherheitssupport für Windows 10 beendet und aus Sicherheitsgründen eine Umstellung der Systeme auf eine neuere Version erforderlich ist (siehe dsp Aktuelles, Beitrag vom Januar 2025).

Bitte kontaktieren Sie das dsp Support-Team für individuelle Beratung und die Erstellung eines passenden Angebotes.

 

 

Bildquelle:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kassenbon_mit_TSE-Angaben.png
Cchiaraa, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons