…eine Rechnung aus dem Jahr 1925 –
100 Jahre später:
Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl I 2024 Nr. 108) die Einführung der E-Rechnung beschlossen. Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer, die eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ebenso zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr machen.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) gilt ab 1. Januar 2025. Der Gesetzgeber hat jedoch Übergangsregelungen für Rechnungssteller für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Ab 01.01.2025 muß zunächst jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. (Quelle: IHK)
Genaue Informationen zu den Übergangsregelungen und Fristen für Rechnungssteller finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bzw. im BMF-Schreiben vom 15.10.2024:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet, insbesondere können Rechnungsdaten direkt und ohne Medienbruch in die verarbeitenden Systeme importiert werden.
dsp Lösung für die Erstellung und Versendung
von E-Rechnungen
Es gibt aktuell 2 bekannte Formate, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen:
• X-Rechnung (Standard im öffentlichen Auftragswesen)
• ZUGFeRD-Format (hybrides Format, Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei)
Andere Formate, die die Anforderungen der EN 16931 vollständig erfüllen, sind ebenfalls zulässig.
Die XRechnung gilt als national definierter Standard für E-Rechnungen in Deutschland. XRechnung basiert auf dem Europäischen Normungsdokument EN 16931 und definiert ein strukturiertes XML-Format für elektronische Rechnungen. XRechnung ist für die Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber verpflichtend (Quelle: IHK München).
dsp hat sich aus diesem Grund ebenfalls für das Format XRechnung entschieden. Die von dsp neu entwickelte Schnittstelle im Format 3.0.2 kann bei Bedarf noch auf besondere Anforderungen angepasst werden. Der Einbau dieser Schnittstelle ermöglicht unseren Kunden, XRechnungen über dsp/3 zu versenden.
Für weitere Informationen oder die Erstellung eines Angebotes steht Ihnen unser Support-Team gern zur Verfügung.
Förderung
Sprechen Sie Ihre Steuerberatung auf die aktuell gültigen Abschreibungsregeln hinsichtlich ‚Sofortabschreibungen‘ für Computerhardware und Softwareprogramme an.
Tipp
Viewer für E-Rechnungen
Vom 1. Januar 2025 an ist jedes Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Finanzverwaltung hat jetzt ein Tool zur Verfügung gestellt, mit dem Unternehmen diese E-Rechnungen lesbar machen können. Dabei wird lediglich die Rechnung im xml-Format in das Tool hochgeladen. Wichtig: Um die Aufbewahrungsfristen einzuhalten, müssen Unternehmen die elektronischen Rechnungen im xml-Format speichern. Es reicht nicht, die lesbar gemachten Dateien (pdf-Format) abzulegen.
Hier kommen Sie zum E-Rechnungstool von ELSTER.
Quellen und weiterführende Informationen:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/elektronische-rechnungen/
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/e-rechnunghttps://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/elektronische-rechnungen/Praktischer-und-technischer-Leitfadenhttps://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.htmlhttps://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6236926/037e8475a5686ae0da0b99c9d7992c8a/leitfaden-umsetzung-e-rechnung-im-betrieb-data.pdf
Bildquelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Rechnung_von_1925.jpg
Urheber: Paul Hildebrandt AG
(Die Datei wurde unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland“ in Version 3.0 (abgekürzt „CC-by-sa 3.0/de“) veröffentlicht)